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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08   

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https://dejure.org/2009,6037
OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08 (https://dejure.org/2009,6037)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2009 - 6 N 7.08 (https://dejure.org/2009,6037)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 6 N 7.08 (https://dejure.org/2009,6037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage für eine heimaufsichtsrechtliche Anordnung zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche der Heimbewohner; Befugnis des Heimträgers zur Festlegung gesondert berechenbarer betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen durch einseitige Erklärung; Rechtsgrundlage ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; ; HeimG a. F. § 4c; ; HeimG a. F. § 4e; ; HeimG n.F. § 17 Abs. 1; ; HeimG n.F. § 26; ; SGB XI § 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsgrundlage für eine heimaufsichtsrechtliche Anordnung zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche der Heimbewohner; Befugnis des Heimträgers zur Festlegung gesondert berechenbarer betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen durch einseitige Erklärung; Rechtsgrundlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 67 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 09.01.2007 - 4 U 30/06

    Zur Verwendung irreführender Werbeaussagen für ein Nahrungsergänzungsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08
    Davon geht im Übrigen auch das Kammergericht in seinem Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 U 30/06 - aus, in welchem es einen zivilrechtlich eingeklagten Anspruch der Klägerin gegenüber den Erben einer ihrer Heimbewohnerinnen auf Zahlung der erhöhten Investitionskosten im Zeitraum ab 1. November 2000 bis 1. Februar 2001 verneint hat (S. 5 UA).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08
    Stützt der Rechtsmittelführer seinen Antrag auf den Zulassungsgrund der besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache, muss er darlegen, welche begründeten Zweifel gegen die erstinstanzliche Entscheidung bestehen, die den Ausgang des Rechtsstreits als offen erscheinen lassen (OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83

    Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Hochschulgesetzes vom 25. Mai 1982

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08
    Damit korrespondiert die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1984 - 1 BvR 608/84 -, BVerfGE 67, 202).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung rechtzeitig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08
    Damit korrespondiert die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1984 - 1 BvR 608/84 -, BVerfGE 67, 202).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines gegen Gemeinschaftsrecht verstoßenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für das erstrebte Rechtsmittelverfahren erhebliche Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 N 45.05 -, Rn. 16 bei juris).
  • OVG Sachsen, 20.11.2000 - 3 B 784/99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08
    Dabei ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz auszugehen, selbst wenn dieser rechtlich verfehlt sein sollte (OVG Bautzen, Beschluss vom 20. November 2000 - 3 B 784/99 -, Rn. 2 bei juris).
  • LG Gießen, 20.12.2000 - 1 S 219/00

    Heimunterbringungskosten: Voraussetzungen eines Zuschlags zur Pflegevergütung für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08
    § 4e Abs. 2 HeimG a.F., der dem Heimträger gegenüber Versicherten der sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit nimmt, das Entgelt gemäß § 4c HeimG a.F. durch einseitige Erklärung neu festzulegen, gilt nur für die Bereiche "allgemeine Pflegeleistungen" (§ 84 Abs. 4 SGB XI), "Unterkunft und Verpflegung" (§ 87 SGB XI) und "Zusatzleistungen" (§ 88 SGB XI) (vgl. § 4e Abs. 1 HeimG), nicht aber für die gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gemäß § 82 Abs. 4 SGB XI (LG Gießen, Urteil vom 20. Dezember 2000 - 1 S 219/00 -, Rn. 10 bei juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08
    Ernstliche Richtigkeitszweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163, 1164) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung Zweifeln unterliegt.
  • VG Halle, 05.04.2006 - 4 A 1055/03
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08
    Der Hinweis der Klägerin auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 5. April 2006 - 4 A 1055/03 -, wonach sich die in der Vergangenheit liegende Verletzung gesetzlicher Bestimmungen des Heimgesetzes nicht (mehr) durch eine Ordnungsverfügung sichern lasse, überzeugt nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 S 773/11

    Zur Frage der Verpflichtung eines Heimträgers durch die Heimaufsicht, die

    Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 1 Variante 2 HeimG war sowohl eine Festsetzung zivilrechtlicher Verpflichtungen des Heimträgers zu Gunsten von Heimbewohnern bzw. ihnen korrespondierender zivilrechtlicher Ansprüche der Heimbewohner gegenüber dem Heimträger (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 09.10.2009 - OVG 6 N 7.08 -, juris) als auch sich aus dem Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ergebender Pflichten des Heimträgers durch heimaufsichtsrechtliche Verfügung anerkannt (Senat, Urteil vom 22.06.2006 - 6 S 2993/04 -, VBlBW 2006, 470).
  • VGH Bayern, 28.07.2011 - 12 ZB 09.3198

    Heimgesetz

    Bei einer solchen Anordnung handelt es sich um eine einmalige, unveränderliche Behördenentscheidung (vgl. dazu Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 7. Aufl. 2008, § 24 RdNr. 9), die letztlich nur die sich aus dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ergebenden Anforderungen an den Träger einer stationären Einrichtung konkretisiert und deshalb nicht rechtswidrig wird, wenn dieser sie befolgt (vgl. auch OVG Berlin-Bbg vom 9.10.2009 Az. OVG 6 N 7.08).
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